führerschein - moped

moped lenkerberechtigung

mopedausweis, oder führerschein einer beliebigen klasse, oder mind. alter 24 jahre. 

ab 15 fahren, dürfen jugendliche, wenn sie die gesetzlich vorgeschriebene schulung absolvieren. benötigt wird:

  • einwilligungserklärung vom erziehungsberechtigten
  • 8 unterrichtseinheiten theoretisch, die prüfung positiv abgelegt!
  • 6 unterrrichtseinheiten praktisch, die bestätigung darüber.

es muß nachgewiesen werden, das ausreichende kenntnisse erlang wurden, um das fahrzeug zu beherrschen.

6 monate vor dem 15 geburtstag kann die mopedprüfung abgelegt werden. Der moped ausweis wird frühestens am 15. geburtstag ausgehändigt. 

leichtmotorrad bis 11 kW
ein leichtmotorrad bis 125 ccm darf mit mit dem B-führerschein gelenkt werden,
wenn der  hubraum nicht mehr als 125 ccm und die motorleistung nicht mehr als 11 kW hat.

bedingungen:

5 jahre ununterbrochener besitz eines gültigen führerschein der klasse B
keine -probezeit-einschränkungen
6 stunden nachweis des praktischen fahrunterrichtes im ausmaß von insgesamt mindestens 6 stunden in fahrschulen oder bei einem autofahrerclub
eintragung des codes 111 in den führerschein.


es darf auf autobahnen gefahren werden, da die bauart des fahrzeuges dafür die erforderliche geschwindigkeit von mindestens 60 km/h aufweist und diese auch überschreiten kann.


im strassenverkehr

verkehrsregeln für motorradfahrer:

  •  es besteht helmpflicht
  • vorbeifahren an stehenden kollonen vor kreuzungen, stau oder baustellen ist erlaubt, wenn ausreichend platz vorhanden ist und abbiegende fahrzeuge nicht behindert werden.
  • sicherheitsabstand von 1,4 meter einhalten.
  • in städten dürfen busspuren von motorrädern nicht befahren werden. ausgenommen eine ausnahme ist beschildert.
  • in kurzparkzonen braucht man derzeit keine gebühr zu entrichten.
  • licht auch bei tag, nicht vergessen, zur eigenen sicherheit.   

weitere informationen finden Sie hier

alle informationen sind unverbindlich und als service von uns zu sehen, informieren sie sich bei bedarf bei den dafür zuständigen stellen.